Wertverlust ForTwo Cdi

  • Zitat

    Was der Händler für ihn bekommen hat weiß ich nicht,er hat ihn direkt weiter vermittelt!


    Der hatte schon ein Schäfchen in der Hinterhand ! :D


    Mfg Dirk

    Wenn Leidenschaft Leiden schafft !

    Leider mittlerweile keinen Smart mehr !


    400021.png

  • Hey,


    wenn du den Wagen direkt vom Händler gekauft hast (und nicht im Kundenauftrag etc. pp), hast du da 1 Jahr Gewährleistung drauf und solltest beim Händler vorstellig werden. In dem Fall muss er den Schaden für dich kostenfrei reparieren. In den ersten 6 Monaten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand und nicht, dass du ihn verursacht hast. Alles andere müsste er beweisen.


    Also nicht abwimmeln lassen. Du zahlst keinen Cent dafür, basta.
    Als Smartclumitglied (was du ja immer noch sein dürftest), gibt es z.B. eine günstige telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: <woltlab-metacode-marker data-name="i" data-uuid="28766f5e-1613-49d3-80c0-c98a08d337bc" data-source="W0ld" />von Admin editiert, URL ist nur für Mitglieder zugänglich<woltlab-metacode-marker data-uuid="28766f5e-1613-49d3-80c0-c98a08d337bc" data-source="Wy9JXQ==" />


    Zitat

    Das Angebot umfasst alle verkehrsrechtlichen Fragen, also auch Fragen zu lediglich Verwarnungen bis hin zu Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldern und Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder dergl.) sowie alle zivilrechtlichen Belange im Zusammenhang beispielsweise mit dem Autokauf, Gewährleistungsfragen oder nach einem Unfall.


    Ciao,


    Smartinese

  • Hi smart2000.


    ich würde erst beim Händler anfragen, und wenn er dir keine kostenfreie Reparatur anbietet, würde ich mich anwaltlich beraten lassen.


    Hier mal zwei beispielhafte Links zum Durchlesen:
    ADAC: Unterschied zwischen Sachmängelhaftung & Gebrauchtwagengarantie
    ADAC: Mangelhafter Gebrauchtwagen


    Ist der Kauf denn direkt vom Händler erfolgt?


    Ciao,


    Smartinese

  • Hi,


    lies dir die ADAC-Artikel bitte genau durch. Die Gewährleistung greift mindestens 1 Jahr und hierbei gilt vereinfacht ausgedrückt: In den ersten 6 Monaten wird angenommen, dass der Mangel von Beginn an existierte (solange nichts gegenteiliges Bewiesen werden kann - bei nem Kupplungsschaden m.E. fast unmöglich) und in den zweiten 6 Monaten musst du dann nachweisen, dass der Mangel nicht von dir verursacht wurde.


    Und bevor der Händler anfängt von Kulanz zu reden: Es geht nicht um Kulanz, sondern um Gewährleistung. Das ist keine freiwillige Leistung, sondern du hast da ein Recht drauf.


    Ciao,


    Smartinese

  • Es gibt so etwas wie Verschleißteile und eine Kupplung gehört sicherlich ebenfalls dazu.
    Die Gewährleistung speziell bei Verschleßteilen hängt zu Teil davon ab wie alt und mit welcher Laufleistung der Wagen gekauft worden ist und welche Laufleistung seit dem Kauf abgespult worden ist.

  • Zitat

    Original von 5-er
    ... und welche Laufleistung seit dem Kauf abgespult worden ist.


    Innerhalb weniger Tage?


    Das ist überhaupt kein Thema, der Händler hat die Kupplung aus Sachmängelhaftung für den Käufer kostenfrei instandzusetzen. Ohne wenn und aber.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von hugo
    Innerhalb weniger Tage?


    Wer sagt das?


    Zitat

    Original von hugo
    Das ist überhaupt kein Thema, der Händler hat die Kupplung aus Sachmängelhaftung für den Käufer kostenfrei instandzusetzen. Ohne wenn und aber.


    Hat ein Gebrauchter einige Jährchen und entsprechend Laufleistung auf dem Buckel glaube ich kaum, dass ein Händler vor dem Verkauf bei diesem Auto alle Verschleißteile wechseln muss um dieses im neuwertigen Zustand übergeben zu können.


    Weiterhin sollte natürlich vielleicht unterschieden werden ob eine Kupplung defekt ist oder sie z.B. nur rutscht oder rupft.
    Hier kann natürlich die betroffene Werkstatt auf Grund einer Gewinnoptimierung vorschnell die Kupplung wechseln.


    Ansonsten hoffe ich nur des der TE über eine RSV verfügt.

  • Zitat

    Original von 5-er


    Wer sagt das?


    Guck auf das Datum des Eingangspostings und sieh einfach nach, wann smart2000 seine Kugel zum Kauf angeboten hat. Der Rest ist einfache Kombination.


    Die Kupplung unterliegt zwar einem gewissen Verschleiß, das gilt, wollte man Deiner Argumentation folgen, dann aber auch für den Motor, für den der Händler je nach Laufleistung der Maschine dann wohl auch aus der Sachmängelhaftung nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn er innerhalb kurzer Zeit nach dem Kauf verreckt?


    Um es kurz zu machen, die Kupplung hat zu einwandfrei zu funktionieren und die Dauer der Händlergewährleistung bei normaler Fahrleistung und normalem Gebrauch zu überstehen. Da gibt es überhaupt gar nichts dran zu diskutieren. Es ist das Risko des Händlers, sich vor dem Verkauf ggf. nicht davon überzeugt zu haben, ob die Kupplung sich in einem einwandfreien funktionsfähigen Zustand befindet.


    Grüße


    Peter

  • Einen Motor würde ich nicht unbedingt (bei entsprechender Pflege) als Verschleißteil ansehen aber falls jemand z.B. ein Fahrzeug mit 150 Tkm + x Km kauft wird man sicherlich viel Spaß bei der Durchsetzung aus der Gewährleistung ausgehenden Rechte bekommen.


    Man kann es drehen und wenden wie man will ohne Druck eines RAs kommt der TE bei der Geschichte nicht weiter und dann wird es höchstwahrscheinlich wenn überhaupt bei einem Vergleich bleiben.
    Übrigens der Händler wird im Normalfall darauf bestehen im Rahmen der Gewährleistung selbst das Problem lösen zu wollen.

  • Zitat

    Original von 5-er
    Übrigens der Händler wird im Normalfall darauf bestehen im Rahmen der Gewährleistung selbst das Problem lösen zu wollen.


    Das ist sein gutes Recht, das sich ebensowenig in Frage stellen läßt wie der Anspruch de Käufers dem Grunde nach.


    Grüße


    Peter

  • Es ist aber ein Unterschied ob ich mit dem Problem zu besagten Händler gehe von welchem das Auto gekauft worden ist oder nach einem Besuch in einer z.B. Toyota Werkstatt die unten gennanten 700,- Euro wieder haben möchte. ;)


    Zitat

    Original von smart2000
    Jetzt ist auch noch die Kupplung von dem Toyota kaputt!!!Reparatur kostet fast 700 Euro!!!

  • Hi 5-er,


    korrekt. Bei Mängeln muss man sich direkt an seinen Autohändler wenden, damit er eine Möglichkeit hat, die Mängel zu beseitigen (3 Versuche hat er). Da smart2000 noch nicht geschrieben hat, dass er die Reparatur bereits in Auftrag gegeben hat, hoffe ich für ihn (nachdem er schon einen sehr großen Wertverlust durch die Inzahlungnahme hatte) mal, dass der Wagen noch unrepariert ist. Sonst wäre das für inh zweimal sehr schlecht gelaufen.


    Ciao,


    Smartinese

  • Ist dir von der vielen Fahrerei vielleicht nur dein Bein eingeschlafen? ;)
    Oder hast du nach der Smartfahrerei vergessen, dass der Wagen ein zusätzliches Bonuspedal hat? :D :D :D


    Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.


    Ciao,


    Smartinese

  • Ich habe nochmal mit dem Händler gesprochen und er meinte er hätte mir den Toyota billiger gegeben,weil ich ihm den Smart in Zahlung gegeben habe! Wenn dem so ist ,dann habe ich im Grunde genommen doch noch 1850 Euro für ihn bekommen! Verwirrend das Ganze!Aber ich muss sagen das ich den Toyota wirklich sehr günstig bekommen habe! Gruß smart2000