Autoverkauf - Versicherung?

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage: Wenn man sein Auto gerade verkauft hätte und dem Käufer die Nummernschilder mitgeben wollen würde, sodass er sie nach der Ummeldung weiterverwenden könnte... Wie wäre dann das Auto zwischen Unterschrift des Kaufvertrages und Ummeldung versichert? Also wenn der Käufer während dieser Zeit einen (selbstverschuldeten) Unfall bauen würde, würde dann er in der SFK nach oben gestuft oder ich, weil das Auto ja zu dieser Zeit noch auf meinen Namen liefe?


    Danke für eure Antworten!

  • Hi,


    ich kann dir hierzu leider nichts genaues sagen, kenne aber zwecks Absicherung die Variante, dass im Kaufvertrag des Kfz vereinbart wird, dass der Käufer den Verkäufer vor eventuellem Schaden freihalten wird (z.B. durch Unfall oder Verkehrsverstöße).


    Ciao,


    Smartinese

  • Du solltest auf dem kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum der übergabe angeben. Weiterhin sollte im Vertrag stehen, dass der Käufer den Versicherungsvertrag nicht übernimmt. Es heisst nämlich in den Bedingungen, §6 AKB, bei Veräusserung tritt der Käufer in die REchte und pflichten des Vertrages ein.


    Wenn Du den Wagen verkaufst, wird im Schadenfall Dein Vertrag nicht belastet, sondrn der Vertrag vom Käufer im Rahmen der vorl. Deckung.


    Gruss


    Lutz

  • Solange das Auto auf Dich angemeldet ist, bist Du Versicherungsnehmer und wirst als solcher mit einem vom Verkäufer verursachten Unfall in Deiner Schadenfreiheitsklasse auch belastet. Eine Vereinbarung mit dem Verkäufer, daßDu von etwaigen Ansprüchen freigestellt wirst, bringt Dir im Verhältnis zu Deiner Versicherung überhaupt nichts, hochgestuft wirst Du trotzdem. Du könntest allenfalls versuchen, den Dir entstehenden Schaden vom Käufer ersetzt zu bekommen. Das wäre allerdingsein mühsames Unterfangen, Du müßtest nämlich Jahr für Jahr die Prämiendifferenz geltend machen, weil der Anspruch erst mit der jeweiligen rechnung deiner Versicherung fällig wird.


    Um schnellstens aus der "Haftung" für den Käufer herauszukommen, ist es unbedingt empfehlenswert sowohl die Zulassungsstelle als auch die eigene Versicherung vom Verkauf zu unterrichten und beiden den Namen und die Anschrift des Käufers mitzuteilen. Der Versicherer wird dann nämlich die Zulassungsstelle von der Beendigung des Versicherungsschutzes unterrichten, so daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug stillegen wird, sofern der Käufer nicht den Nachweis bestehenden Versicherungsschutzes erbringt.


    Grüße


    Peter

  • sobald er das Fahrzeug anmeldet, bzw. sich eine EVB holt, hat er die vorl. Deckung.


    Quelle Wikipedia



    Zitat

    Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dabei spielt keine Rolle, dass die Prämie und der Zeitraum der vorläufigen Deckung in den Hauptvertrag eingerechnet werden.


    Mit Zugang der Deckungszusage beginnt der Versicherungsschutz sofort. Dies kann – wie beispielsweise im Kfz-Antragswesen üblich – bereits mit Antragstellung erfolgen, soweit entsprechende Vollmacht beim Vertreter des Versicherers vorliegt.


    Zeitliche Begrenzung bzw. Kündigungsklauseln befristen die vorläufige Deckung (temporäre Deckung). Daneben endet die vorläufige Deckung bei Haftungsbeginn aus dem Hauptvertrag, bei endgültigem Scheitern der Vertragsverhandlungen, bei Widerruf des Antragstellers oder bei Nichteinlösung des Versicherungsbeitrags.

  • Lutz hat dann recht, wenn der Käufer im Unfallzeitpunkt bereits eine EVB besitzen sollte. Die kann er beim Kauf durchaus bereits haben. Wo steht geschrieben, daß man sich die EVB erst 5 Minuten vor der Ummeldung besorgen darf?


    Grüße


    Peter

  • Wenn der Käufer auch dem Smart-Club beitreten würde mit anschließendem Abschluss der Versicherung... Wann könnte er frühestens die EVB-Nummer bekommen? Oder könnte ich diese auch beantragen für ihn?

  • Ich befüchte, dann wirst Du dein Auto kaum verkaufen können. Da wird sich nämlich kein Käufer drauf einlassen. Und es gibt etliche Zulassungsstellen, die bei der Ummeldung eines Gebrauchtfahrzeuges die Vorführung des zuzulassenden Fahrzeuges verlangen.


    Grüße


    Peter

  • da gibt es wieder verschiedene Auffassungen. z. B. schreibt die DA-Direct bei Ihrer Anleitung zum Ausfüllen Ihres kaufverrages:


    Tragen Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe ein. Dann behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse, sollte der Käufer gleich nach der Übernahme einen Unfall haben.


    gerade mal eben gegoogelt=) da ich nur der KFZ-Betriebsmensch bin?(


    Gruss


    Lutz

  • Zitat

    Original von pantalong
    Wenn der Käufer auch dem Smart-Club beitreten würde mit anschließendem Abschluss der Versicherung... Wann könnte er frühestens die EVB-Nummer bekommen? Oder könnte ich diese auch beantragen für ihn?


    Die EVB Nummer kann nur der neue Versicherungsnehmer beantragen, da diese, im Gegensatz zu der alten Doppelkarte personalisiert ist.


    Sobald der Käufer Clubmitglied ist, kann er eine EVb beantragen

  • Zitat

    Original von sterni21
    ... da ich nur der KFZ-Betriebsmensch bin?(


    Ja ja, und ich bin Schädling! :] Und ich stufe bei jedem Neuschaden, der hereinkommt, zurück. :evil: ;)


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von pantalong
    Danke dir Lutz... :)
    Von dir bekommt man doch eine EVB-Nummer oder? Hast du morgen geöffnet? :D


    ich bin normaler Angestellter mit 5 Tage Woche.

  • Also könnte ich den Wagen frühestens Montag rausgeben? Ok... :)
    Übrigens finde ich es voll nett, dass du, lieber Lutz, auch Freitag-Nacht für uns da bist... ;) Wo hat man schon einen Versicherungsmenschen, der fast rund um die Uhr ansprechbar ist? :D


    Schöne Grüße
    pantalong

  • Zitat

    Original von sterni21
    ich bin normaler Angestellter mit 5 Tage Woche.


    ... der natürlich auch am Wochenende auf der Seite ist und seine Mails liest - wolltest Du doch sagen, oder? ;)


    Grüße


    Peter