Hallo mkie,
danke Dir erstmal für Deine Antwort.
Was das versicherungstechnische angeht, hatte ich mich schon einmal erkundigt.
Seinerzeit ging es um einen Golf-Cabrio. Hierzu wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug mit offenem Dach abgestellt werden könne, das Fahrzeug müsse jedoch verschlossen sein und die Seitenfenster müßten in höchster Position sein. Ansonsten würde aus dem StGB der § 242 (einfacher Diebstahl) greifen. Da die Versicherung nur bei schwerem Diebstahl (243) zahlt, geht man also leer aus. Also im geschilderten Fallbeispiel, beim Smart, gibt es mit Sicherheit keinen Schadensersatz. Und das wird im Fall des Falls dann auch keinen richtigen Spass mehr machen
Das Andere wäre jedoch noch die grundsätzliche Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr.
Ich glaube zwar auch nicht, dass Smart da einfach nur Glück bei der Zulassung hatte, dass wurde mit Sicherheit irgendwie begründet.
Wie auch immer. Ich will ja jetzt auch nicht kleinkariert sein und man mag auch über die Sache beflissentlich lachen oder zumindest lächeln. Aber seltsam ist es schon, dass sich an anderen Fahrzeugen eine mechanische Verriegelungsmöglichkeit befindet - oder.
Vielleicht findet sich ja doch noch Jemand der davon richtig Ahnung hat.
Wie gesagt, mir geht es eigentlich nur noch darum, wie Smart die Zulassung, ohne mechanische Verschlussmöglichkeit, bekommen hat.
Nochmal vielen Dank für Eure Bemühungen
Und nochmal schöne Grüsse aus Kassel und "Guten Rutsch"
Michael