Hallo neunzwoelfer,
ich weiß jetzt nicht, wie es bei unseren alpenländischen Nachbarn aussieht. Aber ich denke, das er auf Verlangen des Fahrgastes sogar den Taxischein vorzeigen muß, ob er nun will oder auch nicht. Drogenschnelltest dürfte wohl die sogenannte "Rennleitung" veranlassen, wenn ein Fahrgast entsprechenden verdacht äußert. Bei Fahrzeugen in der gewerblichen Personenbeförderung ist der TÜV öffter als bei normalen Fahrzeugen fällig. Somit kann man den dürgeführten Bremsentest anhand des Prüfprotokolls nachweisen (dafür trägt er für jeden jederzeit sichtbar seine Plakette am Nummernschild).
Mit der Frage nach dem "bei der Arbeit über die Schulter schauen lassen" hast Du im Ösismart genau den richtigen getroffen. Da konnte ich ein Schmunzel nicht mehr unterdrücken.
Das mit dem "gewissen Urvertrauen" bitte ich mir aber auch aus, wenn es um die Wartung meines Fahrzeuges geht. Den Nachweiß über die Ausführung und dessen Qualität erbringe ich schließlich alle Jahre wieder beim TÜV. In all den Jahren sind mir noch nie die Prüfplacketten verwährt wurden! Bei spontanen Verkehrskontrollen habe ich bisher nie Anlaß zur Rüge gegeben.
Nun zum Ursprung des Themas:
Eine Wartungsplicht bürgt aber auch nicht, das Bremsen, Fahrwerk und Beleuchtung nicht doch mal zwischen 2 "Pflichtterminen" kaputt gehen. Was dann?
Selbst spontan eingerichtete Kontrollen, wie es bei Lkw schon lange nötig wurde.... werden genaus viel nutzen, wie Tempokontrollen. Es wird geschimpft wie verückt, aber das es an jedem selber liegt, einfach nur die vorgeschriebene Höchstgewindigkeit einzuhalten.......