Moin von der Nordseeküste,
ein Bekannter wird sich am Montag bei einem Autohändler einen gebrauchten smart kaufen, EZ 11/2005.
Der Händler will ihm unbedingt eine 2-jährige Gebrauchtwagen-Garantie (1 Jahr vom Händler nach Gesetz, 1 Jahr Verlängerung für 120 EUR) andrehen. Diese Garantie soll aber nur die "wichtigsten" Teile umfassen.
Ich bin jedoch der Meinung, daß mein Bekannter noch bis 11/2007 Anspruch auf die reguläre smart-Garantie hat. Im Service-Heft ist von einem SC die Auslieferungs-Durchsicht abgestempelt. M.W. bleibt die offizielle 2-jährige smart-Garantie auch beim Verkauf des Fahrzeugs bestehen.
Wer weiß mehr?
Grüße