Huuups! Bis 5000Euro "Eigenanteil" beim KFZ-Schaden

  • Die Versicherer haben wieder einmal ein Schlupfloch entdeckt, mit dem sich Geld sparen laesst- lest selbst, wie gefaehrlich ein Glaeschen in der Wirtschaft oder am Stammtisch werden kann:


    (Heute gefunden in Yahoo-Nachrichten)


  • naja, ein Schlupfloch finde ich das nicht. Zudem ist es nix wirklich Neues. Wer säuft, Auto fährt und dann einen Unfall baut, handelt grob fahrlässig.


    Das hat ja nichts mehr mit Versicherungsschutz im eigentlichen Sinn zu tun, für den dann widerum alle Versicherten in Form von Beiträgen aufkommen.

  • Zitat

    Original von Hermann_D
    Das hat ja nichts mehr mit Versicherungsschutz im eigentlichen Sinn zu tun, für den dann widerum alle Versicherten in Form von Beiträgen aufkommen.


    Hallo Hermann!
    ösilösung! versicherung berappt den schadern und regrerssiert anschliessen den schaden bis max. 15.000.- wegen grober fahrlässigkeit-0,5promille ist die grenze
    also vorsicht im winter beim grog usw. mlg. ösismart

  • wer säuft und fährt, dem gehört nicht nur der Führerschein entzogen, solche Leute gehören aus meiner Sicht langfristig weg gesperrt!

  • Zitat

    Original von mthnet
    wer säuft und fährt, dem gehört nicht nur der Führerschein entzogen, solche Leute gehören aus meiner Sicht langfristig weg gesperrt!


    ..bayrische krachlederne Weitsicht?


    Kopfschüttelnde Grüsse
    Hermann

  • Zitat

    Original von Hermann_D
    ..bayrische krachlederne Weitsicht?
    Hermann


    Hallo Hermann! ebenfalls nur kopfschütteln-wer im glashaus sitzt sollte nicht den ersten stein werfen-strafen ok, aber angepasst an den tatbestand-mlg. ösismart

  • ihr habt vielleicht auch noch nie erlebt, wie jemand im Straßengraben verblutet wegen so nem Idioten, der dann auch noch abhaut.

  • Zitat

    Original von mthnet
    ihr habt vielleicht auch noch nie erlebt, wie jemand im Straßengraben verblutet wegen so nem Idioten, der dann auch noch abhaut.


    ja, und deswegen willst Du "jeden langfristig wegsperren, der säuft und fährt".


    Nee, nee.

  • Zitat

    Original von Hermann_D
    ja, und deswegen willst Du "jeden langfristig wegsperren, der säuft und fährt".
    Nee, nee.


    Hallo!und positive nachricht: der eu-rat hat beschlossen, weinanbauflächen stillzulegen und das münchner "oktoberfest" wird abgesagt wenn das nichts hift wird jede freie fläche der stillgelegten weingärten ein "häfen" für trinker-bitte schüttet das kind nicht mit dem bad aus-es gibt auch den dafür notwendigen strafkatalog-mthnet du vergisst dabei auch die zugekifften und dieser anteil ist fast so hoch wie der alkohol

  • Hi,
    mir gehts ja nicht darum, gleich Leute einzusperren, die mal mit nem "Glas zu viel" fahren. Aber ich bin der Meinung, dass Leute, die mit mehr als 1 promille am Steuer andere Leute verletzen oder schlimmer eingesperrt gehören.


    Aber ich muss meine Forderung von oben revidieren, die Gesetzeslage ist tatsächlich schon so - zumindest in Deutschland:
    http://www4.justiz.bayern.de/o…griff/pr_fachbegriffe.htm


    Nix für ungut - Ich wollte keinem seine Maß verderben!


    hier der Ausschnitt:
    Absolute Fahruntauglichkeit ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK).
    In diesem Fall ist unwiderlegbar von Fahruntüchtigkeit auszugehen. Fahrradfahrer sind ab 1,6 Promille BAK absolut fahruntauglich.
    [...]
    Verschuldet der Fahrer unter Alkoholeinfluss gar den Tod eines anderen, dann muss er - selbst als Ersttäter - sogar mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.


    Gruß


    Matthias

  • hallo mthnet!
    das mit den weinanbauflächen ist tatsache-der rest "just for fun"
    in A über 0,5 trunkenheit am steuer bei unfall mit todesfolgen "unbedingte" bei einer kontrolle "planquadrat" usw. ersttäter 3monate entzug der fahrerlaubniss und psychologische betreuung "mein name ist xy und ich bin alkoholiker" mit 10 stunden-strafe euro bis 2000.- zweittäter entzug auf min. 12 monate und 8.000.-strafe .bei längerem entzug Psychologisches Gutachten und ablegen einer neuen führerscheinprüfung gültig max. 2 jahre mit beobachtung geht aber auch bis lebenslangem entzug der fahrerlaubniss! seit 2006 sind auch die ersatzfahrzeuge wie microcar,s moped,s und kleinmotoräder darin enthalten-wie du sehen kannst strafen gibt es genug nur muss jeder denn sinn verstehen und das diese delikte keine kavaliersverfehlungen sind-mlg. ösismart

  • Zitat

    Original von silfdergute
    ... oder anders gesagt, wenn du voll bist nimm ein Taxi oder lauf nach Hause!


    Hallo silfdergute! jeder "volle" wird nicht mitgenommen bin selber "taxler" leider ist es bei den jungen ein volkssport am wochenende " wer ist voller!!!!!!" die aber dann mit 19 die fahrerlaubniss bekommen und dann gibt es " wer fährt voller am vollgas" es werden rennen mit 100km am "wiener gürtel" gefahren-(wie aussenring in münchen)leider-vorsicht in wien freitag und samstag nacht mlg. ösismart