Querparken ist also doch erlaubt!
Details unter:
http://www.arag.de/de/rechtima…verkehr/04180/index.shtml
Smartes Querparken (14.03.2006)
Querparken mit dem Smart – erlaubt oder verboten? In Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar das Halten und Parken geregelt, nicht aber diese konkrete Situation. Für die Zulässigkeit des erlaubten Querparkens spricht nach Meinung der ARAG Experten, dass nach der StVO „platzsparend zu parken“ ist. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen relativ kurze Lücken, die man nur nutzen kann, indem man sich quer stellt. Da der Smart sehr kurz ist, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Daher gilt: Wenn einige Regeln und Anforderungen beachtet werden, darf mit dem Smart quer zur Fahrtrichtung geparkt werden. Es sind dabei jedoch die besonderen Umstände des einzelnen Falls zu beachten. In einem konkreten Fall erhielt eine Autofahrerin einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart schräg zur Fahrtrichtung parkte. Gegen den Bescheid erhob sie Einspruch und hatte Erfolg: Sie durfte quer parken, denn nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es wichtig, dass der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt wird (AG Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 in DAR 05, 704).