2 verschiedene Zulassungsdaten für den smart???

  • Hallo,


    ich fahre seit einigen Monaten einen gebrauchten smart fortwo.
    Bei der B-Inspektion fiel mir und dem Serviceberater auf, daß mein smart 2 verschiedene Erstzulassungsdaten hat. In der Rechnung, die ja Daten aus dem Datenbestand von smart übernimmt, steht 11.07.2002, in den Fahrzeugpapieren 07.08.2002.


    Da ich am 22.07. zur Inspektion war, wollte der Serviceberater für den möglicherweise defekten Schalter der Heckscheibenheizung schon einen Kulanz-Antrag stellen (er ging ja vom 11.07. als Erstzulassungsdatum aus), ich wies dann auf das tatsächliche Erstzulassungsdatum 07.08. hin, so daß der Schalter, der allerdings dann doch i.O. war, auf Garantie und nicht auf Kulanz hätte übernommen werden können. Eine Erklärung für die unterschiedlichen Erstzulassungsdaten konnte mir der Serviceberater nicht geben.


    Also habe ich einfach mal smart in Böblingen angeschrieben und um eine Auskunft gebeten. Einige Tage gab’s in der Sache einen Anruf von meinem SC. Mir wurde erklärt, daß meine Anfrage zuständigkeitshalber (?) an das SC abgegeben worden wäre. Das im Programm vermerkte falsche Erstzulassungsdatum würde dem Datum der Auslieferung des Fahrzeugs an den Händler entsprechen. (???) Weshalb das so sein, konnte/ wollte man mir nicht sagen.


    Ist Euch so etwas auch widerfahren? Was mag der Grund für das fehlerhafte Erstzulassungsdatum in der Händlerdatenbank sein? Ich habe so meine Probleme, an ein Versehen zu glauben.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    das sC interessiert in erster Linie das Datum der Übergabeinspektion, da dieses Datum den Beginn der 24monatigen Werksgarantie darstellt.


    Es könnte eventuell sein, daß Dein smart ein EU-Import ist. Bei meinem smart, ein EU-Import, ist es so, daß das Datum der Übergabeinspektion durch das ausliefernde sC in den Niederlanden der 11.09.2003 ist, der Tag der Erstzulassung aber der 30.09.2003.
    Für das sC ist das Datum der Erstzulassung in dem Fall uninteressant, weshalb das Datum der Übergabeinspektion als Datum der Erstzulassung eingetragen wurde.


    Vergleiche einmal, ob das Datum der Übergabeinspektion in Deinem Service-Heft mit dem Datum der Erstzulassung in den Rechnungen übereinstimmt.


    Gruß


    Ralf

  • Wenn Dein smart bisher nur in Deutschland zugelassen war, steht das Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein und Brief - müsste aber eigentlich bei 'ausländischen' Vorbesitzern trotzdem so sein?!


    Wichtig für die Garantie sollte imho das Datum der Übergabe des smart centers an den ersten Kunden sein.

  • Hallo!


    Hmm, eigentlich wundert mich bei smart/Chrymler gar nichts mehr - die Firma führt sich auf, als wäre sie eine Hinterhof-Bastelstube, und kein weltweit operierender Großkonzern ... X( X( X(


    Ich habe im Mai diesen Jahres einen neuen passion CDI gekauft und stellte am Tag nach der Zulassung fest, daß der Fahrzeugschein eindeutig vom Fahrzeugbrief abweicht!
    So sind die Reifen-Felgen-Kombinationen laut Fahrzeugbrief schlichtweg falsch, laut Fahrzeugschein dafür zwar richtig, aber unvollständig!
    8o 8o 8o


    Als ich das bemerkt hatte, schickte ich einen Brief (keine mail!) an smart mit dem Hinweis auf diese Diskrepanz.
    Am 18. Mai 2004 erhielt ich dann in dieser Sache eine mail vom smart Infocenter mit dem nett formulierten Inhalt "glauben wir nicht - wo sind die Beweise?"
    Am selben Tag antwortete ich per mail mit angehängten scans von Fahrzeugbrief und -schein.


    Als Antwort kam am 4. Juni noch eine mail mit dem Wortlaut:
    "
    vielen Dank für Ihre e-mail vom 18.05.04 und die angehängten Dokumente
    Ihres smart fortwo cdi.
    Aufgrund Ihres Anliegens sind Rückfragen im zuständigen Fachbereich
    erforderlich.
    Wir sind um schnelle Antwort bemüht.
    Bitte haben Sie noch etwas Geduld.


    Freundliche Grüße
    Ihr smart infocenter Team"


    und seitdem kam - nichts mehr!


    Die Anfrage ist ja auch erst drei Monate alt. X( X( X(



    Ich mag den smart noch immer - aber das Gehabe des Herstellers ist mir absolut zuwider!
    Ich fühle mich allenthalben mächtig auf den Arm genommen - auch in anderer Hinsicht habe ich da schon einiges erleben dürfen ...


    Dieser neue hält hoffentlich länger als der mein alter pulse (der war nach viereinhalb Jahren und 115 tkm völlig am Ende), aber es ist dann wohl auch mein letzter smart gewesen. :( :( :(


    Schönen Gruß,
    Robert

    fortwo passion CDI, 05/2004
    0-=*=-0 280 S, 07/1971


    - was du nicht willst das man dir will, das willst du nicht was willst denn du? -

  • Hallo,


    erst wird ja noch viel besser!!!


    Lt. den Fahrzeugpapieren ist der smart am 07.08.2002 erstmals zugelassen worden. In dem smart-Serviceheft steht auf Seite 3 u.a. wörtlich "Sie haben heute ihren smart in Ihrem smart Center in Empfang genommen. An dieser Stelle bestätigen wir Ihnen das Auslieferungsdatum..." Es folgen das Datum 29.08.2002 und die Unterschrift.


    Hä??? Das erst am 29.08.2002 ausgelieferte Fahrzeug wurde schon am 07.08.2002 zugelassen. Wie geht denn das???


    Wie ist das möglich?


    Bin für jeden Ratschlag dankbar.

  • Was stehen den für Besitzer im KFZ Brief ?


    Das Fahrzeug ist vielleicht zuerst im smart Center als Vorführwagen gelaufen und dann später an einen Kunden ausgeliefert worden.


    Gruß
    Frank

  • Hallo,


    1.Vorbesitzer (natürliche Person), auf den das Fahrzeug am 07.08.2002, also 22 Tage vor!!! der Auslieferung zugelassen worden ist.


    Hier stimmt doch alles hinten und vorne nicht! Erst das dateninterne falsche Zulassungsdatum 11.07. und jetzt die dokumentierte Auslieferung nach der tatsächlichen Erstzulassung.


    Das muß doch für die Fa. smart einen ganz gewichtigen Grund haben.
    Mal ganz allgemein: Puscht man möglicherweise die Zulassungszahlen, wenn das nur im Programm vermerkte fiktive Erstzulassungsdatum dem Datum der Auslieferung entspricht? 1.000 ausgelieferte smart, von denen vielleicht nur 300 verkauft sind, erscheinen dann in der Zulassungsstatistik als 1.000 verkaufte smart!?!


    Viele Grüße

  • Hallo neunzwölfer,


    > Hier stimmt doch alles hinten und vorne nicht! Erst das dateninterne falsche
    > Zulassungsdatum 11.07. und jetzt die dokumentierte Auslieferung nach der
    > tatsächlichen Erstzulassung.


    jetzt reg Dich mal ab und komm von Deinem Trip runter!


    > Das muß doch für die Fa. smart einen ganz gewichtigen Grund haben.


    Unsinn! Der Datensatz des Autos wird vom ausliefernden sC angelegt oder von einem anderen sC, wenn das ausliefernde keinen anlegte. Wahrscheinlich handelt es sich schlicht um einen Fehler/Irrtum des sC-Mitarbeiters bei der Dateneingabe (zwei Fahrzeuge gleichzeitig eingegeben und vertauscht etc.).


    Warum gehst Du nicht einfach in das sC und bittest einen Mitarbeiter den Datensatz zu korrigieren? Zu einfach?! Lieber strickst Du hier abenteuerliche Verschwörungstheorien zusammen...


    > Mal ganz allgemein: Puscht man möglicherweise die Zulassungszahlen, wenn das
    > nur im Programm vermerkte fiktive Erstzulassungsdatum dem Datum der
    > Auslieferung entspricht?


    Was reitest Du ständig auf dem Erstzulassungsdatum herrum...? Es ist für die Zulassungsstatistik des KBA völlig bedeutungslos, welches Datum in einer _smart-internen_ Datenbank eingetragen wurde! Für das KBA zählen die Daten der Zulassungsstellen, nichts anderes.


    > 1.000 ausgelieferte smart, von denen vielleicht nur 300 verkauft sind,
    > erscheinen dann in der Zulassungsstatistik als 1.000 verkaufte smart!?!


    Blödsinn!!!


    Gruß von einem - ob eines nicht vorhandenen Problems - genervten Ralf...

  • Noch ein Versuch:
    Der 11.07. ist das Datum der Produktion, das Fahrzeug dann vom sc am 07.08. für den Kunden zugelassen worden, der dann plötzlich nicht rechtzeitig vorbeikam und das Fahrzeug erst zwei Wochen später abgeholt hat.

  • Hallo zusammen,
    auf die leichte Schulter würde ich derlei Diskrepanzen in den Daten nicht nehmen. Bei Garantiesachen, Inzahlungnahmen, Rückkäufen, Totalschaden, Wiederverkauf, etc. kommt hier der letzte Besiter meißt nachteilig weg. Was mich ehrlich gesagt wundert, ist, daß bisher noch niemand diesbezüglich juristische Schritte einleitete, da doch die Erfolgschancen ( auf Schadenersatz durch Wertverfälschung) recht groß sind. Doch der hiesige Fall ist, wie Diesel King schon bemerkte, ja kein Einzelfall, was Schlamperei ( Vorsatz möchte ich jetzt mal nicht unterstellen) betrifft.
    Auch ich könnte nun noch etwas dazu beitragen, schweige allerdings, da die Angelegenheit noch in der "privaten, gütlichen Phase" ist, und hoffentlich auch auf diesem Wege gelöst wird.
    Smart ist sich offensichtlich nicht bewusst, daß der Bogen, was Zuverlässigkeit und Kundenpflege angeht, bereits schmerzhaft überspannt ist.
    Auch hier sollte der Sinn dieses Clubs liegen, auf Smart einzuwirken.


    Gruß Calimero

  • Hallo,


    > auf die leichte Schulter würde ich derlei Diskrepanzen in den Daten nicht
    > nehmen. Bei Garantiesachen


    kommt es einzig und allein darauf an, welches Datum für die Übergabeinspektion im Serviceheft eingetragen wurde bzw. das Datum der Erstzulassung.


    Die 24monatige Werksgarantie beginnt mit dem Datum der Übergabeinspektion bzw. dem Datum der Erstzulassung, jenachdem, was früher eintrat (siehe Serviceheft Seite 27)! Somit begann die Werksgarantie des smart am 07.08.2002, da die Übergabeinspektion erst am 29.08.2002 durchgeführt bzw. gestempelt wurde.


    Beides kann man problemlos durch KFZ-Schein bzw. Brief und dem Serviceheft beweisen!


    Warum das Fahrzeug ein paar Tage beim Händler stand? Das kann der erste Eigentümer erklären.


    > Inzahlungnahmen, Rückkäufen


    Auch hier kann ich das Datum der Erstzulassung durch den KFZ-Schein bzw. Brief belegen. Egal was in das smart-Datenbank steht.


    > Totalschaden


    Der Versicherung gebenüber muß das Datum der Erstzulassung angebeben werden, dieses entnimmt man dem KFZ-Schein bzw. Brief. Auch hier spielt die smart-Datenbank keine Rolle!


    > Wiederverkauf


    Das Datum der Erstzulassung entnimmt man dem KFZ-Schein bzw. Brief... oder?


    > Was mich ehrlich gesagt wundert, ist, daß bisher noch niemand diesbezüglich
    > juristische Schritte einleitete, da doch die Erfolgschancen ( auf
    > Schadenersatz durch Wertverfälschung) recht groß sind.


    HALLO...!!! Gehts noch? Werverfälschung. Es ist vollkommen egal, welches Erstzulassungsdatum in der smart-Datenbank hinterlegt wurde. Einzig und allein entscheidend ist der KFZ-Schein bzw. Brief! Langsam glaube ich, ein eigentlich nicht vorhandenes Problem wird zu einer Staats-Affäre!


    > was Schlamperei ( Vorsatz möchte ich jetzt mal nicht unterstellen) betrifft.


    Dann erkläre doch einmal en Detail, was ein in der smart-Datenbank falsch eingetragenes Datum der Erstzulassung für negative Folgen für den Eigentümer des Fahrzeugs hat, wenn das korrekte Datum jederzeit durch geeignete Dokumente nachweisbar ist.


    Viel Spaß noch beim erzeugen virtueller Probleme!


    Ralf

  • @raaaaaalf:


    Du wirst Dich vielleicht wundern: Ich wollte anläßlich der Inspektion vom SC das Erstzulassungsdatum im Programm geändert haben. Das geht aber nicht, wie mir der Serviceberater erklärte.
    Im übrigen raaaalf, wenn ich vorher um Deine geballte Fachkompetenz gewußt und auch Deine eMail-Adresse gehabt hätte, dann hätte ich mich natürlich direkt mit Dir in Verbindung gesetzt und nicht erst die anderen Club-Mitglieder genervt. Kannst Du mir das noch einmal nachsehen?


    Der Elch: Hoffe einfach mal, daß ein smart-Mitarbeiter (raaaalf????) hier im Forum mitliest und die Diskrepanzen aufklären kann.


    Calimero: Ich sehe das auch so.


    Viele Grüße und besten Dank für die Beiträge.

  • ... ich will ja kein Öl ins Feuer gießen, aber bei meiner Kugel trat das gleiche Problem auf (ca 5 Wochen Unterschied zwischen System und Schein). Das Auto ist nachweislich erste Hand und es handelt sich weder um einen Import noch um eine Tageszulassung o.ä.


    Mir ist diese Geschichte auch bei der B Wartung aufgefallen. Da der Wagen aber aus der zweijährigen Garantie / Gewährleistung raus ist, hat mich die Sache nicht weiter genervt.


    Fraglich bleibt aber trotzdem, warum im System andere Daten hinterlegt sind. Das ist zwar sicher kein juristisch einforderbarer Schaden aber irgendwie merkwürdig und nervig, da man im Garantiefall ja wohl nachweisen müsste, das die Daten des Scheins und nicht die des Systems stimmen.


    Gibt es eine plausible Erklärung (z.B. standardmäßige Erfassung von Fertigungsdatum???)


    Gruß
    Blaze

  • >>Fraglich bleibt aber trotzdem, warum im System andere Daten hinterlegt sind. Das ist zwar sicher kein juristisch einforderbarer Schaden aber irgendwie merkwürdig und nervig, da man im Garantiefall ja wohl nachweisen müsste, das die Daten des Scheins und nicht die des Systems stimmen.


    Gibt es eine plausible Erklärung (z.B. standardmäßige Erfassung von Fertigungsdatum???)<<<


    Ich glaube auch nicht, daß smart büromäßig wie ein kleiner Krauter geführt wird, bei dem der Praktikant mal eben irgendein Datum als Erstzulassungsdatum in das Programm eingeben darf, das aber nichts mit dem tatsächlichen Datum der Erstzulassung zu tun hat. Das war kein Fehler, für mich hat das schon System!


    Bemerkenswert, wenn man sich dann noch erklärt wird, das fehlerhafte Erstzulassungsdatum kann vom SC nicht geändert werden.


    Wäre schön, wenn smart hier mal mitlesen würde und die Sache aufklären könnte. Bin ja nicht nur ich davon betroffen.


    Also: smart! Bitte übernehmen!


    Gruß von der Nordseeküste

  • Hallo raaalf,


    ...ich spreche hier aus Erfahrung!!


    Da die Angelegenheit noch nicht geklärt ist, kann und darf ich hier weiter nichts dazu sagen.


    Wenn Du blind auf die Angaben in Brief, Schein, Kaufvertrag oder Verkaufsprospekt vertraust, wird man Dich bei Diskrepanzen versuchen eines Besseren zu belehren.


    Das sieht dann so aus:
    Erst kommt der "für dumm verkaufen" Sachbearbeiter, der dir in wolkigen Ausschweifungen erklärt, daß das so gehört.


    Nimmst Du das nicht an, weil Du ja schwarz auf weiss das Gegenteil beweisen kannst, dann kommt der "Techniker". Er versucht Dir anhand von logistischen, bürokratischen oder technischen Abläufen weiszumachen, daß das so gehört.


    Scheitert auch Der an Dir und Deiner "Einsicht" , so kommt der "Hartriegel".
    Süffisant lakonisch bügelt er Dich ab, und macht Dir klar, daß Du die Firma unnötig belästigst. Und weitere Schritte kannst Du dir eh sparen, weil " wir haben auch gute Anwälte" .


    Danach erst, wird sich ernsthaft mit Deinem Problem beschäftigt.


    Gruß Calimero

  • Hallo,


    habe smart gebeten, sich an diesem Forumbeitrag zu beteiligen. Man mailte mir letzten Dienstag:


    "...vielen Dank für Ihre Nachricht.


    Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.


    Freundliche Grüsse


    Ihr
    smart infocenter Team"



    Bin mal neugierig, ob ein Beitrag folgt und mit welchem Inhalt.



    Viele smarte Grüße

  • Hallo neunzwölfer,


    Tel. Aussage DC Mitarbeiter: " In Bezug auf die Internetplattformen verhalten wir uns neutral. Es besteht von unserer Seite kein Bedarf dort Stellung zu beziehen."


    ...und was Deine e-mail betrifft...
    ich muss mal nachzählen, wieviel ähnlich lautende e-mail Texte ich noch in meiner Ablage habe. Reaktion ( per mail oder Tel.) kam jeweils immer erst auf Übergabeeinschreiben mit Rückschein.


    Gruß Calimero

  • Hallo,


    smart hat auf meine Bitte, sich doch mal an der Diskussion hier im Forum zu beteiligen, heute reagiert. Hier die Antwort:


    "Guten Tag xxxx,


    vielen Dank für Ihre e-mail vom 17.08.04.


    Es tut uns leid, dass es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich der Zulassungsdaten der smart Fahrzeuge kommt.


    Wir hoffen, Ihr Verständnis zu finden, dass wir herstellerseitig jedoch nicht in den öffentlichen Foren darüber diskutieren, ob es sich im jeweiligen Einzelfall um eine Eingabe seitens unserer Händler gehandelt hat oder ob die Daten auf dem Wege der Übermittlung vom Kunden zum Händler verfälscht worden sind. Die möglichen Fehlerquellen sind hier vielfältig.


    Wir bedanken uns dennoch für Ihre Anregung und Ihr Interesse an smart.


    Freundliche Grüße
    Ihr smart infocenter Team"


    Noch einmal zur Erinnerung:Bei dem im smart-Programm eingegeben "Erstzulassungsdatum" handelt es lt. Auskunft meines SC um das Datum der Auslieferung der Fahrzeugs an den Händler. Dieses falsche Datum kann im Programm nicht nachträglich korrigiert werden.


    smart hat sich dabei sicherlich "was" gedacht, nur was?


    Viele Grüße

  • Hallo neunzwölfer,


    ...daß die Auskunft deines SC fachlich nicht richtig ist, erkärt sich ja schon aus dem Begriff: "Erst-ZULASSUNG" . Zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr wird das Fzg. erstmalig durch die Zulassungsbehörde des Land- oder Stadtkreises zugelassen, in dem der Fahrzeughalter mit einem Wohnsitz gemeldet ist ( Firmen lasse ich mal weg) . Die Zulassung erfolgt anhand des Fzg. Briefes mit dem die Zulassungsdaten - also der Inhalt des Fzg. Briefes - auf Deckungsgleichheit mit den beim KBA hinterlegten Daten überprüft werden. Bei korrekten Datensätzen wird dann der Halter mit Name und Adresse in den Brief eingetragen. Das Datum des Tages, an dem der Halter, der nun im Brief steht, auf der Zulassungsbehörde die Zulassung mittels Fahrzeugbrief, Versicherungsdeckungskarte und Personalausweis beantragt und erhält - für die Nutzer des öffentlichen Verkehrsnetzes erkennbar an den Kfz. Kennzeichen, die neben der HU Angabe noch ein Siegel der Behörde tragen - wird im Fzg. Brief eingetragen unter: "Tag der Zulassung: " . Sollte das Fzg. durch den vorlegenden Halter erstmalig für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, so ist das dort genannte Datum der Tag der ersten Zulassung ; somit die Erstzulassung, selbst wenn das Baujahr des Fzg. wesentlich älter ist, oder selbst wenn es gebraucht ( Import ) ist.


    Ansonsten gibt es noch:


    Herstellungsdatum: Für den Kunden oft nur zufällig ermittelbar, durch vergessene Unterlagen, wie Laufzettel, etc. .


    Baujahr: Das Jahr - beginnend mit dem 01.01. xxxa , endend mit dem 31.12. xxxa .


    Modelljahr: Vom Hersteller willkürlich festlegbarer Zyklus innerhalb 12 Monaten ab wann ein Modell in seiner Ausführung den Prospektvorgaben für das Folgejahr entspricht.


    Daß Du das weißt unterstelle ich mal. Doch vielleicht solltest Du das ausdrucken und Deinem SC aushändigen. ;-)
    Sollte man dort diesen Aussagen keinen Glauben schenken, so biete ihnen an, sich bei zwecks Abgleich bei der örtlichen Zulassungsbehörde zu erkundigen. ;-)


    Gruß Calimero